Nationale und internationale Schutzgebiete
Mit ihrer einmaligen Schönheit lockt die Rheinschlucht jedes Jahr viele Besucherinnen und Besucher an. Um den stetig steigenden Druck auf die sensiblen Lebensräume einzudämmen, wurden Teilgebiete der Schlucht unter speziellen Schutz gestellt.
Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler
1977 wurde die Rheinschlucht in das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) aufgenommen.
«Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) bezeichnet die wertvollsten Landschaften der Schweiz. Es ist ein Instrument, um das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, die geschichtlichen Stätten sowie die Natur- und Kulturdenkmäler des Landes zu schonen, zu schützen sowie ihre Erhaltung und Pflege zu fördern.» (NHG Art. 1 Bst. a)
Netzwerk Smaragd
Um europaweit seltene und gefährdete Lebensräume und Arten zu schützen, gibt es das Netzwerk Smaragd. In der Schweiz kommen 43 Smaragd-Lebensräume und 91 Smaragd-Arten vor. Die Schweiz hat sich als Vertragsstaat der Berner Konvention verpflichtet, diese Lebensräume und Arten zu schützen. (Quelle: Bafu smaragd-gebiete.html)
Terraviva
Referenzen.
Naturwaldreservate
In Naturwaldreservaten verzichtet man auf jegliche forstliche und landwirtschaftliche Nutzung. Die Entwicklung des Waldes wird allein der Natur überlassen. Ausser bei Waldbränden oder phytosanitären Notfällen, wie etwa Borkenkäferbefall, dürfen keine Eingriffe erfolgen. In der Rheinschlucht gibt es drei verschiedene Naturwaldreservate.
Vogelschutzgebiete
Um die Brutplätze der Flussuferläufer richtig schützen zu können, wurden im kantonalen Richtplan mehrere temporäre Vogelschutzgebiete ausgeschieden. Vom 1. April bis zum 15. Juli werden diese Gebiete von den Rangern eingezäunt und regelmässig kontrolliert. Während dieser Zeit besteht ein Betretungsverbot dieser Gebiete.
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